ACHTUNG bei DYS-Mängelmitteilungen (Förderverwaltungssystem)!

2026-01-25

ACHTUNG bei DYS-Mängelmitteilungen (Förderverwaltungssystem)!

In dem von den Exporteurverbänden veröffentlichten Schreiben wurde mitgeteilt, dass das Handelsministerium eine Vergleichstabelle mit den am Rundschreiben über Messeförderungen im Rahmen des Beschlusses über Exportförderungen Nr. 5973 vorgenommenen Änderungen veröffentlicht hat. Diesmal wurde auf Grundlage der vom Handelsministerium erhaltenen Weisung vom 05.04.2024 bezüglich der Mängelmitteilungen nach der genannten Änderung mitgeteilt, dass sich im Rahmen Ihrer Anträge auf Messeförderung Änderungen bei den Mängelmitteilungen ergeben haben, die Ihrem Unternehmen über das Förderverwaltungssystem (DYS) übermittelt werden.

Nach der betreffenden Änderung müssen Sie die Ihrem Unternehmen über das DYS mitgeteilten Mängel nunmehr innerhalb der gesetzten Frist gemäß allen erforderlichen Bedingungen der einschlägigen Förderbestimmungen beheben, über das DYS überarbeiten und in einem einzigen Vorgang über das DYS zurücksenden.

Es wurde betont, dass Ihrem Unternehmen keine neue oder zusätzliche Frist gewährt wird, wenn nach der erneuten Prüfung Ihres innerhalb der Frist zur Vervollständigung der fehlenden Unterlagen eingereichten überarbeiteten Antrags festgestellt wird, dass in Ihrer Akte weiterhin Angaben und Unterlagen fehlen.

Es wurde mitgeteilt, dass es auch dann, wenn Ihre Frist von 2 (zwei) Monaten noch läuft, nicht möglich sein wird, Ihrem Unternehmen erneut eine Mitteilung über das DYS zu senden, und dass Ihr Antrag auf Grundlage der vorhandenen Angaben und Unterlagen negativ beschieden wird.

Diese Änderung ist von großer Bedeutung, damit die DYS-bezogenen Prozesse aller unserer Unternehmen nicht beeinträchtigt werden.

Quelle: https://immib.org.tr/tr/fuar-desteklerine-iliskin-genelge-dys-eksiklik-bildirimleri